Sitzung: 19.03.2019 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.03.2019 folgende
SATZUNG
zur Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS)
des Marktes Remlingen für
das Gebiet des Weilers „Holzmühle“
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält
folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.
Remlingen, xx.x.2019
Markt Remlingen
(Siegel)
Elze
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -