Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.03.2019 folgende

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Remlingen für das Gebiet des Weilers „Holzmühle“

 

 

 

§ 1

 

 

            § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

            Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

 

§ 2

 

 

            Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Remlingen, xx.x.2019

 

Markt Remlingen

 

 

(Siegel)

 

 

Elze

1. Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -