Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2019 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Holzkirchen

 

 

§ 1

 

(1)          § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:

 

                Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

                bis      4 m³/h                                       70,00 €/Jahr

                bis    10 m³/h                                       80,00 €/Jahr

                bis    16 m³/h                                     100,00 €/Jahr

                über 16 m³/h                                    150,00 €/Jahr

 

 (2)         § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(3)          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

Holzkirchen, ??.??.2019

 

 

 

Gemeinde Holzkirchen

 

 

(Siegel)

 

Beck

1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -