Sitzung: 25.03.2019 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2019 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 70,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 80,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 100,00 €/Jahr
über 16 m³/h 150,00 €/Jahr
(2) § 10
Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(3) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.
Holzkirchen, ??.??.2019
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Beck
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -