Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2019 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Holzkirchen

 

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Gebühr beträgt 2,80 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

 

§ 2

 

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Holzkirchen, ??.??.2019

 

Gemeinde Holzkirchen

 

 

(Siegel)

 

 

Beck

1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -