Sitzung: 25.03.2019 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2019 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,80 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.
Holzkirchen, ??.??.2019
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Beck
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -