Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Ortsmitte Uettingen“ mit Änderung des Flächennutzungsplans Uettingen. Als Nutzungsart wird „Mischgebiet“ (MI gem. § 6 BauNVO) festgesetzt. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich gliedert sich in zwei Teilflächen und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1139, 1142 (Teilfläche), 1145 und 1146 (östliche Teilfläche) sowie 322 (westliche Teilfläche) mit einer Fläche von insgesamt 1,11 ha.

 

Die östliche Teilfläche des Geltungsbereichs wird abgegrenzt:

  • im Norden durch die Wohngebäude (Fl.-Nrn. 1144, 1144/1, 1144/2, 1138/13, 1138/9, 1138/8, 1138/14) und den Flurweg Fl.-Nr. 1142 (teilweise innerhalb des Geltungsbereichs)
  • im Westen durch die Kirchbergstraße
  • im Süden durch die Würzburger Straße und
  • im Osten durch die Wohngebäude (Fl.-Nr. 1138/6, 1138/7) und die Straße Am Windshöfner

Die westliche Teilfläche des Geltungsbereichs wird abgegrenzt:

  • im Nordosten durch den Birkenfelder Weg
  • im Westen durch die Wohngebäude (Fl.-Nrn. 322/1, 322/2) und
  • im Süden durch die bestehende Bebauung (Fl.-Nrn. 320, 320/1, 320/2)

 

Es soll ein verkürztes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden, bei dem gem. § 13a Abs. 2 Satz1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Gem. § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen; ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ist gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB zulässig, eine Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen daher nicht erforderlich.

 

Die für den Bebauungsplan vorgesehenen Flächen in der derzeitigen Fassung teilweise als Gemeinbedarfsflächen und teilweise als Dorfgebiet dargestellt sind; die entsprechende 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der nachträglichen Berichtigung durchgeführt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -