Sitzung: 04.03.2009 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat Uettingen beschließt, im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen. Der Belang „Abwasser“ ist vom Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen zu vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 0