Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Uettingen beschließt, im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen. Der Belang „Abwasser“ ist vom Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen zu vertreten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0