Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

 

 

§ 1

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

 

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und vierzehn ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

§ 2

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:           -