Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschlussfassung:

 

Nach Einsichtnahme in die Bauunterlagen stellt der Gemeinderat fest, dass unter „Genaue Bezeichnung des Vorhabens“ nicht, wie im Beschluss der Sitzung vom 17.12.2008 festgelegt, eine genaue Bezeichnung des Bauvorhabens angegeben ist.

Mit der aufgeführten Bezeichnung des Vorhabens „Umnutzung eines Wohnhauses in ein Geschäftshaus“ besteht seitens des Gemeinderates kein Einverständnis.

 

Das gemeindliche Einverständnis wird erteilt, wenn der Antragsteller eine genaue Bezeichnung der Umnutzung im Bauantrag angibt - „Umnutzung eines Wohnhauses ausschließlich für ein Bettenhaus“.

Für Ausstellungsfläche und Verkaufsfläche sind genaue Größenangaben im Bauantrag zu vermerken.

 

Die Bauverwaltung wird beauftragt auf die Änderung des Bauantrages hinzuwirken. Sollte der Bauantrag wie o.g. geändert werden wird das gemeindliche Einverständnis erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0