Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 1,35 €/m³ auf 2,20 €/m³ ab dem 01.07.2009 zu erhöhen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        8

Nein:                                    0

 

 

Der Vorsitzende informiert über Veränderungen bei den zu erwartenden Zuschüssen für die Verbesserungsmaßnahme.

 

Als Grundlage für die Kalkulation der Beiträge wurden 617.000 € angesetzt, welche vom WWA Ende Oktober 2008 mitgeteilt wurden.

 

Hierfür hatte der zuständige Sachbearbeiter eine Berechnungsart auf Grund einer internen Schulung gewählt. Danach hat das WWA alle Kosten, auch die des BA 02 als Vergangenheitskosten angesehen, da die Maßnahme vor dem Förderjahr abgeschlossen wurde. Dies führte zu einem erhöhten Fördersatz, da auch Kosten für Teile, die nicht zuwendungsfähig wären, so in die Berechnung mit einfließen.

Diese Berechnungsart wurde vom Ministerium beanstandet, was der Gemeinde ein paar Tage nach Verschicken der Beitragsbescheide mitgeteilt wurde.

 

In einer Besprechung mit den Verantwortlichen im WWA wurde dann festgelegt, dass einen Neuberechnung der Zuwendungen zu erfolgen habe.

 

Nunmehr werden die Kosten aller im BA 02 ausgeführten Maßnahmen, die nicht zuwendungsfähig sind, aus dem BA 02 herausgerechnet und in die Vergangenheitskosten (1990 – 2007) eingerechnet.

 

Dies hat zur Folge, dass der Fördersatz und somit die Zuwendungen zwar niedriger ausfallen, als in der ersten Berechnung durch das WWA. Allerdings liegen sie immer noch weitaus höher, als die ursprünglich vom Ing.-Büro berechneten Zuwendungen.

 

Die endgültige Festsetzung der Höhe der Zuwendungen erfolgt erst mit dem Zuwendungsbescheid.

Ein gewisses Restrisiko besteht auch noch auf Grund der später erfolgenden staatlichen Rechnungsprüfung. Denn dann könnten noch Kürzungen erfolgen, welche dann über die Gebühren auszugleichen wären.