Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Marktgemeinderat nimmt die Präsentation zur Kenntnis. Die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit ist mit der Verwaltung zu klären, insbesondere der verwaltungstechnische Aufwand beim Betrieb einer solchen Anlage. Das Thema wird zu gegebener Zeit beraten.