Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Maßnahme „Umnutzung der Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehrzweckräumen“ wie geplant zu realisieren und den Antrag auf Förderung im Rahmen des ELER-Programms bis zum 31.03.2017 beim ALE einzureichen.

 

Dem Markt Helmstadt ist bekannt, dass

 

Ø    kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,

Ø    die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn keine Zusicherung im Sinne des

Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

Ø    eine etwaige spätere Förderung nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien und

Bemessungssätzen erfolgt,

Ø    die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht

geändert wird,

Ø    der Antragsteller das volle Finanzrisiko zu tragen hat und

Ø    die Kosten der Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

Persönliche Beteiligung:       -