Sitzung: 23.01.2017 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Zu 1. Die Festsetzung wird wie folgt redaktionell geändert:
„Garagen sind als Grenzbebauung zulässig.“
Zu 2. Der Bezugspunkt in der Zeichnung wird mit „Gehweg/Straße“ statt Gelände klargestellt.
Zu 3. Die Festsetzung 1.3 wird wie folgt redaktionell klargestellt:
„... Bezugspunkt für die Wandhöhe ist Oberkante Gehweg/Straße ...“
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -