Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Zu 1.      Die Festsetzung wird wie folgt redaktionell geändert:
„Garagen sind als Grenzbebauung zulässig.“

Zu 2.      Der Bezugspunkt in der Zeichnung wird mit „Gehweg/Straße“ statt Gelände klargestellt.

 

Zu 3.      Die Festsetzung 1.3 wird wie folgt redaktionell klargestellt:
„... Bezugspunkt für die Wandhöhe ist Oberkante Gehweg/Straße ...“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:             -