Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Entfernung zwischen dem behördlich mitgeteilten Bezugspunkt und dem Baugebiet beträgt entgegen der Annahme des Landesamt für Umwelt die geforderten 300 m und wurde im Zuge der Ausweisung des Flächennutzungsplanes, aus dem sich der Bebauungsplan folgerichtig entwickelt festgesetzt. An dem damaligen Verfahren waren die entsprechenden Fachbehörden beteiligt. Auch im laufenden Verfahren sind alle zuständigen Fachbehörden (Bergamt, Landratsamt, SG Immissionsschutz, UNB sowie WWA) beteiligt. Keiner hat Einwände oder Bedenken erhoben.
Bei einer Wiederaufnahme des Betriebes am Steinbruch ist mit den Gewinnungsverfahren sowohl auf die bestehende Bebauung wie auch auf die hier geplante Rücksicht zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:             -