Sitzung: 23.01.2017 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Entfernung zwischen dem
behördlich mitgeteilten Bezugspunkt und dem Baugebiet beträgt entgegen der
Annahme des Landesamt für Umwelt die geforderten 300 m und wurde im Zuge der
Ausweisung des Flächennutzungsplanes, aus dem sich der Bebauungsplan folgerichtig
entwickelt festgesetzt. An dem damaligen Verfahren waren die entsprechenden
Fachbehörden beteiligt. Auch im laufenden Verfahren sind alle zuständigen
Fachbehörden (Bergamt, Landratsamt, SG Immissionsschutz, UNB sowie WWA)
beteiligt. Keiner hat Einwände oder Bedenken erhoben.
Bei einer Wiederaufnahme des Betriebes am Steinbruch ist mit den
Gewinnungsverfahren sowohl auf die bestehende Bebauung wie auch auf die hier
geplante Rücksicht zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -