Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die baurechtlichen Fragestellungen hinsichtlich Schallschutz, Stellplätzen, Grenzbebauung und Einfügungsgebot sowie die gaststättenrechtliche Fragestellung der Schankerlaubnis obliegen der Prüfung des Landratsamtes im Rahmen des Vorverfahrens. Auf die im Sachverhalt erläuterten Positionen des Marktes Helmstadt zu den genannten Fragestellungen wird hierzu verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -