Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen der Beteiligung am BImSchG-Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage auf Fl.Nr. 16926 Gemarkung Unteraltertheim durch die Bürgerenergie Altertheim e.G. keine bauleitplanerischen bzw. sonstigen öffentlich-rechtlichen Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen.

 

Bezüglich der Zuwegung über das Wegenetz des Marktes Helmstadt wird der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung gefordert, in der die Vergütung der Nutzung und die Behebung eventueller Schäden zu regeln sind.

 

Bei der Wahl der Kabeltrasse für die Einspeisung der erzeugten Energie in das Leitungsnetz soll möglichst auf bestehende Trassen zurückgegriffen werden, um die Inanspruchnahme öffentlicher Wege auf das unumgängliche Maß zu beschränken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -