Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen der Beteiligung am BImSchG-Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage auf Fl.Nr. 16926 Gemarkung Unteraltertheim keine bauleitplanerischen bzw. sonstigen öffentlich-rechtlichen Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen.

 

Bezüglich der Zuwegung über das Wegenetz des Marktes Helmstadt wird der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung gefordert, in der die Vergütung der Nutzung und die Behebung eventueller Schäden zu regeln sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: