Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.03.2016 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Holzkirchen

 

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Gebühr beträgt 3,50 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2)          § 10 a Abs. 10 - Niederschlagswassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,85 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

 

§ 2

 

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.

 

 

 

 

 

Holzkirchen,

 

Gemeinde Holzkirchen

 

 

(Siegel)

 

 

Beck

1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:             -