Sitzung: 11.04.2016 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.03.2016 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,50 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) § 10 a Abs. 10 -
Niederschlagswassergebühr - erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,85 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.
Holzkirchen,
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Beck
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -