Sitzung: 11.04.2016 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.03.2016 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält
folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(2) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.
Holzkirchen,
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Beck
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -