Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen des Bauleitverfahrens – FNP und B-Plan – werden die Belange der Erd- und Bodenstoffe (Art und Güte, Menge und Bauzeit) durch die zusätzlichen Festsetzungen zur Verwertung mineralischer Boden- und Reststoffe für Aufschüttungen gemäß § 9 Nr. 17 BauGB (vgl. Abschnitt 3.5.) geregelt.

 

Für den Gemarkungsbereich Holzkirchhausen ist für den Einbau von Bodenstoffen einvernehmlich mit dem WWA Aschaffenburg das durchzuführende Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren maßgebend. Hierzu werden die zusätzlichen Festsetzungen (vgl. Abschnitt 3.5.) in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

 

Grundlage der zusätzlichen Festsetzungen ist das Gutachten von Piewak & Partner vom 01.03.2016 über die „Standorteinstufung nach LAGA zur Errichtung einer Verwallung südlich der A 3 zur Verkehrslärmreduzierung für Helmstadt und Holzkirchhausen – Abschnitt Helmstadt –“, welches als Anhang zur Begründung des Bebauungsplanes beigeheftet wird. Jedoch kann – vergleichbar eines Wohngebietes – die zeitliche Abwicklung der Bebauung nicht festgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: