Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt nimmt die Anforderung zur Beteiligung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung gemäß § 18a LuftVG durch den konkreten Bauantrag als Hinweis in den Bebauungsplan mit auf.

 

Der Markt Helmstadt stellt fest, dass die Stellungnahme zur 2. Beteiligung identisch ist mit der Stellungnahme vom 10.09.2015 zur 1. Beteiligung.

 

Der Bebauungsplan – Entwurf vom 09.11.2015 – enthält bereits den geforderten Hinweis, der für die endgültige Fassung beibehalten wird:

 

5. Bauantragsunterlagen

 

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens gemäß BayBO ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu beteiligen.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: