Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt sieht die Notwendigkeit für den verbesserten Lärmschutz im Kon­text, um künftig weitere Wohngebiete ausweisen zu können. Die entsprechenden Vorbe­haltsgebiete sind im Flächennutzungsplan dargestellt und in der Schalltechnischen Untersuchung hinsichtlich den mit der Verwallung verbundenen Verkehrslärmreduzie­rungen nachgewiesen. Der Markt Helmstadt würde in seiner Entwicklung erheblich eingeschränkt werden und sieht daher die zwingende Notwendigkeit der Verwallungsmaßnahmen als Vorbereitung für künftige Ausweisungen von Wohngebieten. Somit wird mit der Verwallungsmaßnahme dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Markt Helmstadt und seinen Bewohnern, aber auch der Gesamtentwicklung für den westlichen Siedlungsbereich des Landkreises Würzburg, entsprochen.

 

Der Markt Helmstadt verweist hierbei auch auf die Erdbaumaßnahmen und die notwen­digen Lärmschutzwälle der ABD Nordbayern im Zusammenhang mit der 6-streifigen BAB-Ausbaumaßnahme entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken, indem vergleichbar der notwendige Lärmschutz durch den Einbau von Bodenstoffen hergestellt wird. Zudem wird im Zusammenhang mit § 12 Abs. 8 BBodSchV auf das notwendige Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren hingewiesen.

 

Der Markt Helmstadt sieht in einer alternativen Lösung für den Lärmschutz mit Lärmschutzwänden – bei einer vergleichbaren Lärmminderung – mit den damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 6,0 Mio € eine unbillige Härte. Es besteht daher kaum Spielraum gegenüber alternativen Maßnahmen, um dem öffentlichen Interesse zu entsprechen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: