Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt nimmt die Stellungnahme unter Bezug des Aufklärungsgespräches im AELF Würzburg zur Kenntnis und stellt fest, dass die Verwertung von Bodenstoffen im Sinne des KrWG im Wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Verwallung in der Gemarkung Holzkirchhausen (WSG, Zone III B) geregelt wird.

 

Für den Gemarkungsbereich Helmstadt wurde eine einvernehmliche Regelung auf der Grundlage des Gutachtens von Piewak & Partner vom 01.03.2016 „Standorteinstufung nach LAGA zur Errichtung einer Verwallung südlich der A 3 zur Verkehrslärmreduzierung für Helmstadt und Holzkirchhausen – Abschnitt Helmstadt –“ getroffen.

 

Der Markt Helmstadt nimmt die zusätzlichen Festsetzungen gem. § 9, Nr. 17 BauGB (vgl. Abschnitt 2.7.) in den Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Verwallung südlich der A 3“ mit auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: