Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

In der Konsequenz der Besprechung vom 16.02.2016 im AELF Würzburg werden die Forderungen und Hinweise i. Z. m. der Beantragung des Wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, insbesondere für den Gemarkungsbereich Holzkirchhausen (WSG III B) festgesetzt und sind somit ein verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Als Grundlage für die Verwertung von Bodenstoffen im Gemarkungsbereich Helmstadt wurde eine einvernehmliche Regelung auf der Grundlage des Gutachtes von Piewak & Partner „Standorteinstufung nach LAGA zur Errichtung einer Verwallung südlich der A 3 zur Verkehrslärmreduzierung für Helmstadt und Holzkirchhausen – Abschnitt Helmstadt –“ getroffen.

 

Der Markt Helmstadt entspricht somit der Forderung durch die zusätzlichen Fest­setzungen gem. § 9, Nr. 17 BauGB (vgl. Abschnitt 2.7.) in den Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Verwallung südlich der A 3“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: