Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom xx.xx.2016 folgende

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Helmstadt

 

 

§ 1

 

(1)       § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

            Die Gebühr beträgt 3,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2)       § 10 a Abs. 10 - Niederschlagswassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

            Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,65 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

 

§ 2

 

            Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.

 

 

 

Helmstadt, xx.xx.2016

 

(Siegel)

 

Martin

1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: