Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom xx.xx.2016 folgende

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

des Marktes Helmstadt

 

 

§ 1

 

(1)       § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

            bis      4 m³/h                            40,00 €/Jahr

            bis    10 m³/h                            60,00 €/Jahr

            bis    16 m³/h                            80,00 €/Jahr

            über 16 m³/h                          100,00 €/Jahr

 

 

(2)       § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(3)       § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.

 

 

 

Helmstadt, xx.xx.2016

 

(Siegel)

 

Martin

1. Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: