Sitzung: 14.03.2016 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom xx.xx.2016 folgende
SATZUNG
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
des Marktes Helmstadt
§ 1
(1) § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 40,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 80,00 €/Jahr
über 16 m³/h 100,00 €/Jahr
(2) § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(3) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2016 in Kraft.
Helmstadt, xx.xx.2016
(Siegel)
Martin
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: