Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf incl. Kostenschätzung zur Kenntnis. Im Rahmen der anschließenden ausführlichen Diskussion kommt der Gemeinderat zu der Auffassung, insbesondere unter Abwägung der vermeintlich nahe beieinander liegenden Kosten einer Generalinstandsetzung und der Kosten für einen Neubau, dass vorab die Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Neubaus durch die Ausarbeitung und Einreichung einer Bauvoranfrage bei der Genehmigungsbehörde geklärt werden sollte. Das Gremium ist einvernehmlich der Auffassung, dass die Architekten gruber | hettiger | haus die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Beratung und Beschlussfassung zeitnah vorlegen sollen. Außerdem wird festgestellt, dass sich der Gemeinderat parallel in seiner Klausurtagung Anfang März 2016 und in den nächsten Sitzungen mit der Finanzierung der Projekte eingehend beschäftigten muss.