Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Allgemein wird gebeten, bei der Bekanntgabe der Umlagen auch die Zahlen der Vorjahre anzugeben, damit eine Einschätzung der Umlageentwicklung möglich ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Rechenschaftsberichte mit der Entwicklung der Umlagesummen der von der VGem verwalteten Körperschaften von jedem Marktgemeinderatsmitglied im Ratsinfosystem eingesehen werden können.