Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Im Rahmen des Bauleitverfahrens – FNP und B-Plan – sind die Belange der Erd- und Bodenstoffe (Art und Güte, Menge und Bauzeit) nachrangig, da dieses Verfahren lediglich die Art und Nutzung sowie die Zweckbestimmung gemäß BauGB und BauNVO in Verbindung mit der Grünordnung für die betroffenen Areale entsprechend dem Geltungsbereich regeln. Hierbei vergleichbar kann auch für ein Wohngebiet die zeitliche Abwicklung der Bebauung nicht festgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: