Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat als Fachbehörde in Ihrer Stellungnahme Art und Umfang der im Plan enthaltenen Ausgleichsmaßnahmen gebilligt. Eine Ausweisung von Uferstreifen an Gewässern mit entsprechender Pufferwirkung ist durch das Vorhaben nicht erforderlich. Bei weiteren naturschutzrechtlichen Kompensations- oder Gewässerentwicklungsvorhaben im Gemeindegebiet kann die Anregung weiter verfolgt werden. Die Ausweisung von Pufferstreifen an Gewässern ist im Übrigen bereits als gemeindliches Ziel im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: