Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt sieht im Zusammenhang mit der Errichtung der Verwallungen eine Verwertung i. Z. m. der erforderlichen Erdstoffe zur Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen in den Ortslagen Holzkirchhausen und Helmstadt. Der damit verbundene Ausschluss einer abfallrechtlichen Verwertungsmaßnahme im Sinne von § 3 Abs. 23 KrWG wird ersatzweise im Zuge des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens geregelt, da sich insbesondere ein Teilbereich der Gemarkung Holzkirchhausen innerhalb einer Trinkwasserschutzzone befindet.

Die Verwertung des Bodens ist hierbei dem KrWG, Anlage 2 – Verwertungsverfahren zuzuordnen, indem die „Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung“ – im Sinne der Immissionsreduzierung – dargelegt ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: