Sitzung: 09.11.2015 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Markt Helmstadt lehnt die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens ab, da die Verwallungsmaßnahmen nicht dem Sinne des § 2 (Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung) des Raumordnungsgesetzes (ROG) entsprechen. Diese dienen lediglich der Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen für die Wohnbereiche von Holzkirchhausen und Helmstadt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: