Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Mit dem Vorhaben der Wallanlage und der Überhöhung über das Niveau der BAB A 3 hinaus ist eine Veränderung des Landschaftsbildes verbunden. Mit der Modellierung des Walles und südseitigen Böschungsneigungen von 1:2 bis 1:3 bzw. ausgerundetem Wallfuß wird aber die Trasse der BAB A3 (Regelböschungen 1:1,5) harmonischer in das natürliche Landschaftsrelief eingebunden als bisher und durch die flacheren Böschungen auch leichter bepflanzbar. Das durch die BAB A3 optisch vorbelastete Landschaftsbild wird neu gestaltet. Die Fahrbahn der BAB A3 und der dort laufende Verkehr werden im Bereich des Walles kaschiert. Die Überhöhungen des Walls gegenüber Autobahnniveau sind aus Gründen der Lärmschutzwirkung erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: