Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Soweit die Ausgleichsflächen durch den Baubetrieb der geplanten Baumaßnahmen nicht beansprucht werden, erfolgen dort vorgezogen - d. h. baldmöglichst, ggf. vor Baubeginn - die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Sobald Abschnitte der Wallbereiche fertiggestellt sind, erfolgt deren Ansaat und Bepflanzung zum vegetationstechnisch geeigneten Zeitpunkt. Entsprechende Festsetzungen zur vorgezogenen oder zeitnahen Umsetzung der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine artenschutzrechtliche Notwendigkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen besteht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: