Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Einbau der zu verwertenden Erdstoffe wird in einem gesonderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geregelt. Die damit verbundenen Nachweise der eingebauten Erdstoffe sind in den einschlägigen Verfahrens- und Regelwerken zugrunde gelegt und werden im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsplanungen konkret bestimmt, sodass keine Festsetzungen für den Bebauungsplan veranlasst sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: