Sitzung: 09.11.2015 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Einbau der zu verwertenden Erdstoffe wird in einem gesonderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geregelt. Die damit verbundenen Nachweise der eingebauten Erdstoffe sind in den einschlägigen Verfahrens- und Regelwerken zugrunde gelegt und werden im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsplanungen konkret bestimmt, sodass keine Festsetzungen für den Bebauungsplan veranlasst sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: