Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Bauleitplanung für die Verwallung dient der Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen für Holzkirchhausen und Helmstadt, welche von der BAB A 3 ausgehen und stellt somit eine Maßnahme mit der Verwertung von Bodenstoffen dar. Die Ausführung von Verwallungsmaßnahmen zur Reduzierung der Verkehrslärmausbreitungen an Verkehrs­wegen stellt eine übliche Verfahrensweise dar, indem die baurechtlichen Belange durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren geregelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                 2

Persönliche Beteiligung: