Sitzung: 09.11.2015 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die zu verwendenden Erdstoffe und deren Inhaltstoffe entsprechend den maßgebenden Regelwerken werden im Rahmen eines gesonderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens behandelt. Dem entsprechenden Ersuchen der Gemeinde Holzkirchen hinsichtlich einer Bestätigung über die ausschließliche Verwendung von unbelasteten Materialien kann daher in den Festsetzungen nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: