Sitzung: 09.11.2015 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die Einrichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Bereich der Verwallung bedarf einer Festsetzung in der Bauleitplanung. Derzeit ist nicht absehbar, inwieweit eine PV-Anlage zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Verwallung bzw. eines Teilabschnittes wirtschaftlich tragbar sein wird. Die Notwendigkeit und Realisierung der PV-Anlage sind abhängig von der Wirtschaftlichkeit und die Voraussetzung für die Festsetzung in der Bauleitplanung. Zudem erfordert die Festsetzung einer PV-Anlage eine neue Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der notwendigen Ausgleichsflächen.
Bedingt durch die vorgenannten Sachverhalte besteht seitens des Marktes Helmstadt derzeit keine Absicht zur Errichtung einer weiteren PV-Anlage im Bereich des Sondergebietes Lärmschutz.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: