Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt sieht die Notwendigkeit für den verbesserten Lärmschutz im Kontext, um künftig weitere Wohngebiete ausweisen zu können. Die entsprechenden Vorbehaltsgebiete sind im Flächennutzungsplan dargestellt und sind in der Schalltechnischen Untersuchung hinsichtlich der mit der Verwallung verbundenen Verkehrslärmreduzierungen nachgewiesen. Der Markt Helmstadt würde in seiner Entwicklung erheblich eingeschränkt werden und sieht daher die zwingende Notwendigkeit der Verwallungsmaßnahmen als Vorbereitung für künftige Ausweisungen von Wohngebieten. Somit wird mit der Verwallungsmaßnahme dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Markt Helmstadt und seinen Bewohnern aber auch dem westlichen Siedlungsbereich des Landkreises Würzburg, entsprochen.

Der Markt Helmstadt verweist hierbei auch auf die Erdbaumaßnahmen und die notwendigen Lärmschutzwälle der ABD Nordbayern im Zusammenhang mit der 6-streifigen BAB-Ausbaumaßnahme entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken, indem vergleichbar der notwendige Lärmschutz durch den Einbau von Bodenstoffen hergestellt wird. Zudem wird im Zusammenhang mit § 12 Abs. 8 BBodSchV auf das notwendige Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren hingewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: