Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt lehnt die Beantragung und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Verwallungsmaßnahmen an der BAB A 3 für die Ortslagen von Holzkirchhausen und Helmstadt ab. Dies wird mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 begründet, da die Belange des Immissionsschutzes entsprechend der Einhaltung der Grenzwerte gemäß der 16. BImSchV bereits geregelt sind. Die Verwallungsmaßnahmen stellen freiwillige Leistungen dar, deren baurechtlichen Belange konzentriert und umfassend im Rahmen der Bauleitplanung erfasst und geregelt werden. Dies insbesondere, da ausschließlich die Belange des Marktes Helmstadt betroffen sind.

 

Weitergehende rechtliche Belange werden durch Verwaltungsvereinbarung mit der zuständigen Autobahnverwaltung (ABD Nordbayern) und im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geregelt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: