Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt lehnt die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens ab, da die Verwallungsmaßnahmen nicht dem Sinne des § 2 (Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung) des Raumordnungsgesetzes (ROG) entsprechen. Diese dienen lediglich der Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen für die Wohnbereiche von Holzkirchhausen und Helmstadt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: