Sitzung: 09.11.2015 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Soweit die Ausgleichsflächen durch den Baubetrieb der geplanten Baumaßnahmen nicht beansprucht werden, erfolgen dort vorgezogen - d. h. baldmöglichst, ggf. vor Baubeginn - die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Sobald Abschnitte der Wallbereiche fertiggestellt sind, erfolgt deren Ansaat und Bepflanzung zum vegetationstechnisch geeigneten Zeitpunkt. Entsprechende Festsetzungen zur vorgezogenen oder zeitnahen Umsetzung der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine artenschutzrechtliche Notwendigkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen besteht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: