Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Bauleitplanung für die Verwallung dient der Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen für Holzkirchhausen und Helmstadt, welche von der BAB A 3 ausgehen und stellt somit eine Maßnahme mit der Verwertung von Bodenstoffen dar. Die Ausführung von Verwallungsmaßnahmen zur Reduzierung der Verkehrslärmausbreitungen an Verkehrswegen stellt eine übliche Verfahrensweise dar, indem die baurechtlichen Belange durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren geregelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                 2

Persönliche Beteiligung: