Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Einrichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Bereich der Verwallung bedarf einer Festsetzung in der Bauleitplanung. Derzeit ist nicht absehbar, inwieweit eine PV-Anlage zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Verwallung bzw. eines Teilabschnittes wirtschaftlich tragbar sein wird. Die Notwendigkeit und Realisierung der PV-Anlage sind abhängig von der Wirtschaftlichkeit und die Voraussetzung für die Festsetzung in der Bauleitplanung. Zudem erfordert die Festsetzung einer PV-Anlage eine neue Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der notwendigen Ausgleichsflächen.

Bedingt durch die vorgenannten Sachverhalte besteht seitens des Marktes Helmstadt derzeit keine Absicht zur Errichtung einer weiteren PV-Anlage im Bereich des Sondergebietes Lärmschutz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: