Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Wohnhauses bzw. des Um- oder Ausbaus der vorhandenen Scheune in ein Wohnhaus das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen; die mit der Voranfrage verbundene Frage der konkreten Ausdehnung bzw. Abgrenzung des Innenbereichs ist vom Landratsamt im Zuge des Bauvorverfahrens zu entscheiden und im Bauvorbescheid festzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:           -