Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme dann zu realisieren, wenn eine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung erfolgt. Die nach Abzug einer Förderung verbleibenden Kosten tragen je zur Hälfte die Gemeinde Holzkirchen und die Benediktushof GmbH. Gleiches soll für die Unterhaltsarbeiten gelten.

 

Sofern keine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung erfolgt, beteiligt sich die Gemeinde Holzkirchen mit dem vorgesehenen Kostenanteil in Höhe von ca. 4.000,00 € für die Errichtung des Weges der Stille und Achtsamkeit. Ebenso trägt die Gemeinde Holzkirchen die Hälfte der anfallenden Unterhaltsarbeiten.

 

Eine Realisierung kann erst im Jahr 2016 erfolgen, da hierfür Mittel im Haushaltsplan aufgenommen werden müssen.

 

In den vertraglichen Angelegenheiten soll ein Passus aufgenommen werden, in dem geregelt ist, dass die Benediktushof GmbH keine Ansprüche bzgl. eines Fahrverbotes für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder sonstige verkehrstechnische sowie  lärmbeschränkende Maßnahmen geltend machen kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:             -