Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, zur Verkehrslärmreduzierung für Helmstadt und Holzkirchhausen den Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Verwallung südlich der A 3“ aufzustellen. Soweit als Grundlage für den Bebauungsplan eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist, wird diese im sog. Parallelverfahren mit durchgeführt.

 

Die Belange des Umweltschutzes sind mit dem integrierten Grünordnungsplan berücksichtigt. Die Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 und § 1 a BauGB kann entfallen, da die Verwallungsmaßnahme eine Ergänzung zur planfestgestellten Verkehrsanlage der BAB A 3 ist.

 

Die von der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan betroffenen Grundstücke der Gemarkungen Helmstadt und Holzkirchhausen sind in der als Anlage beigefügten Liste dokumentiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: