Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzkirchen beschließt, das Haus des Kindes als Pflichtaufgabe zu übernehmen. Wegen des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB wird das Personal für 1 Jahr übernommen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, bei Bedarf einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: