Sitzung: 19.05.2008 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzkirchen beschließt, das Haus des Kindes als Pflichtaufgabe zu übernehmen. Wegen des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB wird das Personal für 1 Jahr übernommen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, bei Bedarf einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: