Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Aalbach folgende Bedenken bzw. Einwendungen als Träger öffentlicher Belange vorzutragen:

 

1. Dem Gemeinderat erscheint die Umrüstungszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung (für bestehende Heizölverbraucheranlagen in Gebäuden) gem. § 5 Abs. 1 des Entwurfes der Verordnung; Vollzug der Wassergesetze; Überschwemmungsgebiet am Aalbach im Bereich der Gemeinden Holzkirchen, Remlingen, Uettingen und Waldbüttelbrunn, Landkreis Würzburg von Fluss-km 7,000 bei Gemarkung Wüstenzell, Gemeinde Holzkirchen, bei Fluss-km 19,800 bei Gemarkung Rossbrunn, Gemeinde Waldbüttelbrunn als nicht angemessen.

 

2. Ebenso fordert der Gemeinderat eine ausführliche Definition, welche Anforderungen eine bestehende Heizölverbraucheranlage in Gebäuden, die ganz oder teilweise im Geltungsbereich dieses Entwurfs der Verordnung nach der Anlageverordnung erfüllen muss, um nicht nachgerüstet werden zu müssen (§ 5 Abs. 1 des Entwurfes der Verordnung).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:             -