Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 12

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, künftig nur noch Vereinen eine Gaststättenerlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen zu erteilen, die mindestens einen Jugendschutzbeauftragten benannt haben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        0

Nein:                                  12

Persönliche Beteiligung:       -

 

Dem Landratsamt Würzburg soll mitgeteilt werden, dass die Gemeinschafts-versammlung die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten als eine Verlagerung von Erziehungsarbeit und der Verantwortung auf die Vereine ansieht und deshalb die Gaststättenerlaubnis nach wie vor an alle Vereine von der VGem erteilt wird.