Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.            Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

   1.939.574,02

536.920,41

2.476.494,43

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

-9.304,39

-893,13

0,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

1.930.269,63

536.027,28

2.466.296,91

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.930.269,63

536.027,28

2.466.296,91

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

+

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

1.930.269,63

536.027,28

2.466.296,91

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.            Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und               Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

0,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.622.280,28 €

 

3.            Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

918.419,06

81.311,81

893,13-

1.000.624,00

3.2 Schulden

0,00

 

 

0,00