Sitzung: 09.05.2022 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 21.02.2022 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 10
Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,30 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(3) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,30 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.
Holzkirchen, 00.00.2022
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Bachmann
1. Bürgermeister